AGB
1. Die gemieteten Objekte bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
2. Die Mietobjekte müssen trocken und gereinigt zurückgegeben werden. Andernfalls berechnen wir für den erforderlichen Zeitaufwand für die besonders intensive Reinigung gesondert 20,- Euro pro Person und Stunde.
3. Abholung oder Rückgabe der Mietobjekte erfolgt in Carl-von-Ossietzky-Straße 68-74, 65197 Wiesbaden
4. Abholung und Rückgabe müssen vorab vereinbart werden. Die Mietzeit für 1 Verleihtag beträgt maximal 10 Stunden und endet spätestens um 20:00 Uhr. Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei einer verspäteten Abholung oder Rückgabe von mehr als 30 Minuten wird ein Säumniszuschlag i.H.v. 20,- Euro für jede weitere Stunde berechnet. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenen Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung.
5. Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden.
6. Der Mieter hat die Möglichkeit, sich bei Abholung oder bei Lieferung vom einsatzbereiten und einwandfreien Zustand der Mietsache zu überzeugen. Die vorhandenen Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Bei Rückgabe der Mietsache wird der Zustand durch den Vermieter kontrolliert. Hierfür ist ein Zeitaufwand von ca. 30 Minuten einzuplanen.
7. Der Vermieter übernimmt nach Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter keine Haftung für Schäden (Personen- und Sachschäden), die dem Mieter oder Dritten im Rahmen der anschließenden Nutzung entstehen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch Sachschäden. Der Mieter stellt den Vermieter von allen eventuellen Ansprüchen frei. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
8. Für den ordnungsgemäßen Transport und die gefahrlose Benutzung der Mietsache bei Abholung ist allein der Mieter verantwortlich. Die ständige Beaufsichtigung des Betriebs des Mietobjektes durch eine geeignete Person wird ausdrücklich empfohlen.
9. Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Gerätschaften schonend und sachgemäß zu behandeln. Entstandene Schäden sind unmittelbar bei der Rückgabe zu melden. Abgesehen von gewöhnlichen Abnutzungen und Verschleißerscheinungen hat der Mieter für alle an der Mietsache entstandenen Schäden vollständigen Ersatz in Geld zu leisten.
10. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatz für eine nicht einsatzbereite Mietsache zu stellen, gleich durch wen oder was die fehlende Einsatzbereitschaft verursacht worden ist. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
11. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist kostenlos spätestens 4 Wochen vor der vereinbarten Überlassung möglich. Bei einem späteren Rücktritt wird die Miete in voller Höhe fällig.
12. Die Hüpfburg darf nicht bei Regen aufgestellt werden bzw. muss sofort abgebaut und trocken gelagert werden. Bei Missachtung und/oder Rückgabe nasser Hüpfburg ist eine Pauschale in Höhe von 75,- Euro für die Trocknungsaufwand der Hüpfburg fällig.
13. Eine auch nur zeitweise Untervermietung oder kostenlose Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet.
14. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug als Vorauszahlung oder spätestens bei der Anlieferung durch den Vermieter oder Abholung durch den Mieter sofort laut Rechnungsstellung zu leisten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Vermieter die Herausgabe verweigern.
15. Etwaige für den Einsatz der Mietsachen erforderliche behördliche Sondergenehmigungen hat der Mieter auf eigene Kosten zu besorgen.
16. Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
17. Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen oder sonstige Bestimmung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, wird diese durch die jeweilige gültige gesetzliche Regelung ersetzt und im Übrigen wird hiervon die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen und weiteren Vereinbarungen nicht berührt.
18. Bei Selbstabholung des Mietobjektes durch den Mieter ist eine Abholpauschale in Höhe von 15,- Euro fällig.
19. Nach der Nutzung der Hüpfburg durch den Mieter wird dem Mieter eine Servicepauschale in Höhe von 25,- bzw. 35,- (bei größeren Hüpfburgen) berechnet. Die eingenommene Servicepauschale deckt den Reinigungsaufwand des Vermieters ab. Von dieser Servicepauschale sind Beschädigungen und größere Verschmutzungen (wie z.B. Wasser, Essensreste, Körperflüssigkeiten, Sand, Erdreste oder Ähnliches) ausgenommen. In diesem Punkt ausgenommene Beschädigungen und Verunreinigungen werden dem Mieter gemäß Punkt 2 gesondert in Rechnung gestellt.
20. Der Vermieter ist berechtigt bei nicht ausreichend breiter Zufahrt zum Aufbauort der Hüpfburg den Aufbau der Hüpfburg abzulehnen. Die Miete inkl. aller in der Rechnung aufgeführten Kosten sind auch dann in voller Höhe an den Vermieter vom Mieter zu entrichten, wenn der Vermieter von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Zufahrt mit einer Breite von mind. 1,20 Meter und ohne Stufen oder sonstige Hürden gilt als ausreichend.
Nur Stromerzeuger
21. Mit der Übergabe des Mietobjektes geht die Gefahr auf den Mieter über. Der Mieter hat das Mietobjekt unverzüglich nach Erhalt auf Mängel sowie Funktionsfähigkeit zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind sofort nach der Übergabe des Mietobjektes (Eingang beim Mieter) durch schriftliche Mängelanzeige dem Vermieter anzuzeigen. Die Kosten solcher anfänglicher, rechtzeitig gerügter Mängel trägt der Vermieter. Beim Vorliegen eines derartigen Mangels hat der Vermieter das Recht, den Mangel selbst oder durch von ihm eingesetzte Dritte zu beheben.
22. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, auch für anfängliche Mängel, sind ausgeschlossen, soweit diese Mängel vom Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind. Der Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die durch den Gebrauch des Gerätes durch den Mieter oder dessen Personal an sonstigen Rechtsgütern entstehen.